Beitragssatzung


§ 1 Beitragshöhe und Fälligkeit

 

Der Jahresbeitrag beträgt 
  30,00 Euro/Jahr für natürliche Personen,
  15,00 Euro/Jahr für ermäßigte Mitglieder, (z.B. Schüler, Studenten, Zivildienstleistende),  
  6,00 Euro/Jahr für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, 
  60,00 Euro/Jahr für Familien1,
  600,00 Euro/Jahr für juristische Personen und Körperschaften und
  300,00 Euro/Jahr für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Organisationen.
Der Beitrag ist bis zum 1. Februar des laufenden Jahres zu entrichten. 
Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.


§ 2 Einzugsverfahren


Der Jahresbeitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abgebucht.

 


§ 3 Mahnverfahren


Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung durch den Vorstand. Für jeden säumigen Monat wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 Euro erhoben, zusätzlich zu den von Seiten der Bank beanspruchten Kosten. 
Sollte der Jahresbeitrag bis zum 1. Juli des laufenden Geschäftsjahres nicht entrichtet sein, so wird das Mitglied entsprechend der Vereinssatzung aus der Mitgliederliste gestrichen. Dies gilt nicht für das Gründungsjahr.

 


§ 4 Inkrafttreten


Die Beitragssatzung tritt ab Vereinsgründung in Kraft.