Beitragssatzung
§ 1 Beitragshöhe und Fälligkeit
Der Jahresbeitrag beträgt
30,00 Euro/Jahr für natürliche Personen,
15,00 Euro/Jahr für ermäßigte Mitglieder, (z.B. Schüler, Studenten, Zivildienstleistende),
6,00 Euro/Jahr für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
60,00 Euro/Jahr für Familien1,
600,00 Euro/Jahr für juristische Personen und Körperschaften und
300,00 Euro/Jahr für gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Organisationen.
Der Beitrag ist bis zum 1. Februar des laufenden Jahres zu entrichten.
Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
§ 2 Einzugsverfahren
Der Jahresbeitrag wird per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abgebucht.
§ 3 Mahnverfahren
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung durch den Vorstand. Für jeden säumigen Monat wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 5,00 Euro erhoben, zusätzlich zu den von Seiten der Bank beanspruchten
Kosten.
Sollte der Jahresbeitrag bis zum 1. Juli des laufenden Geschäftsjahres nicht entrichtet sein, so wird das Mitglied entsprechend der Vereinssatzung aus der Mitgliederliste gestrichen. Dies gilt nicht
für das Gründungsjahr.
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragssatzung tritt ab Vereinsgründung in Kraft.